Häufig gestellte Fragen zum Thema Boots- und Yachtversicherung
Wir haben für Sie alle wichtigen Fragen rund um das Thema Boots- und Yachtversicherung zusammengefasst. Wenn hier nicht das Richtige für Sie dabei ist, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Wie vergleiche ich meine bestehende Versicherung mit dem Allianz Esa Versicherungsvorschlag?
Der Vergleich zweier Yachtversicherungen gestaltet sich als herausfordernd, wenn man sich nicht täglich damit befasst. Anbieter solcher Versicherungen haben meist unterschiedliche Leistungskonzepte, wodurch sich eine Gegenüberstellung der Prämien als Schwierigkeit herausstellt.
Die Versicherungsprämien müssen nicht immer besonders günstig sein, solange der Umfang der Leistungen und Services entsprechend ausgewählt sind. Ungeachtet dieser Tatsache, merkt man meist erst im Schadenfall, ob der gewählte Versicherungsschutz die eigenen Erwartungen erfüllt. Bei unseren Versicherungskonzepten können Sie sich Ihren maßgeschneiderten Schutz zusammenstellen.
Welche Angaben werden für einen Versicherungsvorschlag benötigt?
Für einen Versicherungsvorschlag sind einige Angaben zum Boot und zur Nutzung erforderlich. Je detaillierter und umfangreicher Ihre Angaben sind, desto leichter fällt es uns, ein individuelles Versicherungskonzept zu erstellen. Insbesondere bei älteren Yachten (ab 25 Jahre) sind Angaben zum Zustand und Fotos (Außen – und ggf. Innenaufnahmen) hilfreich und erforderlich für eine Beurteilung.
Gerne können Sie dafür ein unverbindliches Angebot über unser Online-Formular anfordern. Wir freuen uns auf Sie!
Kann ich eine vorläufige Deckung erhalten, wenn ich ganz schnell Versicherungsschutz benötige?
Bei uns erhalten Sie selbstverständlich eine zeitlich begrenzte vorläufige Deckung, wenn die Zeit für einen Antragsvorgang nicht vorhanden ist. Melden Sie sich hierzu gerne telefonisch bei uns, wir kümmern uns gerne und unverzüglich um Ihr Anliegen.
Ab wann gilt der Versicherungsschutz und wie lange läuft mein Vertrag?
Der Versicherungsbeginn wird von Ihnen festgelegt und kann frühestens an dem Tag des Antragseingangs bei Allianz Esa in Kraft treten. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr und gilt von 0 Uhr bis zu dem gleichen Tag des darauffolgenden Jahres um 24 Uhr. Ihr Versicherungsschutz verlängert sich dann um ein weiteres Jahr, wenn eine Kündigung nicht 1 Monat vor der nächsten Hauptfälligkeit schriftlich erfolgt.
Kann ich meine Versicherungssumme im Laufe der versicherten Zeit verändern?
Werte verändern sich im Laufe der Zeit. Daher ist es richtig und wichtig, gelegentlich die Versicherungssumme zu überprüfen und die aktuellen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ob durch Neuanschaffungen und Investitionen eine Erhöhung notwendig ist oder im Laufe der Jahre die Summe an den Marktpreis anzupassen ist: Eine Veränderung kann jederzeit erfolgen. Für eine Erhöhung benötigen wir Kopien von Anschaffungsrechnungen und/oder andere Nachweise – gerne auch aktuelle Außen- und ggf. Innenaufnahmen.
Bei einer Reduzierung empfehlen wir den Wert so festzulegen, dass im Falle eines Totalverlustes die Anschaffung einer gleichwertigen Yacht möglich ist. Gerne stehen wir bei der Festlegung der richtigen Versicherungssumme beratend zur Seite – wir benötigen hierfür detaillierte aktuelle Innen- und Außenaufnahmen und Ihre Beurteilung des Zustandes Ihrer Yacht. Sprechen Sie einfach bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort Ihr Anliegen an.
Was ist der Unterschied zwischen einem Boot und einer Yacht?
Boote und Yachten gehören zu den beliebtesten Wasserfahrzeugen für Sport- und/ oder Freizeitzwecke. Eine Yacht bietet fixe Beherbergungsmöglichkeiten an Bord und ein Boot ist meist ein offenes Wasserfahrzeug. Eine klare Beschreibung fällt jedoch schwer. Häufig steht die Abgrenzung in Zusammenhang mit der Größe und Länge der Wasserfahrzeuge.
Ein Boot ist meist kleiner als eine Yacht, die Yacht hingegen kleiner als ein Schiff. Man unterscheidet je nach dem Antrieb zwischen Segelboot und Motorboot bzw. Segelyacht und Motoryacht. Bei einer Rumpflänge von 2,5 m bis 24 m spricht man unabhängig von der Antriebsart gemäß der europäischen CE-Sportbootrichtlinie auch von einem Sportboot.
Was passiert, wenn ich mein Boot bzw. meine Yacht verkaufe?
Die Yacht-Haftpflichtversicherung geht nicht auf den neuen Eigner über, sondern endet automatisch bei Eigentumsübergang. Die Yacht-Kaskoversicherung geht mit dem Kauf der Yacht automatisch auf den neuen Eigner über. Der bestehende Versicherungsschutz gilt zunächst für die Dauer von einem Monat und kann nach den gesetzlichen Vorschriften entweder weitergeführt oder durch den neuen Eigner bzw. den Versicherer gekündigt werden.
Kann ich bei der Allianz Esa auch Floating Homes versichern?
Ja, auch wenn Sie Ihren Wohnort dauerhaft aufs Wasser verlegt haben und auf der Suche nach dem richtigen Versicherungsschutz sind, werden Sie bei der Allianz Esa fündig. Versichert werden können Schwimmhäuser, die auf einem Ponton aufgebaut sind und somit keinen klassischen Schiffsrumpf haben. Im Schadensfall sind Sie mit der Versicherung für Floating Homes und Hausboote gegen viele finanzielle Risiken geschützt.